Buchungs- und Nutzungsbedingungen Apartments

Diese Buchungs- und Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der Apartments HERMA und HERLINDE (nachfolgend „Apartments“).

Die Apartments werden als Ferienwohnungen an wechselnde Gäste überlassen. Die Überlassung erfolgt als zeitlich befristete Nutzungsüberlassung zu Aufenthaltszwecken (Kurzzeitwohnen). Es handelt sich weder um einen Beherbergungsbetrieb noch um ein Mietverhältnis.

 

  1. Art der Nutzung / Vertragsnatur

Die Apartments werden als vollständig eingerichtete Selbstversorger-Apartments zur vorübergehenden Nutzung überlassen.

Es werden keine hoteltypischen Leistungen erbracht, insbesondere:

  • keine Rezeption,
  • kein Frühstück,
  • keine tägliche Reinigung,
  • keine laufenden Serviceleistungen.

Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht.

 

  1. Nutzungszweck

Die Nutzung erfolgt ausschließlich zu privaten Aufenthalts- und Erholungszwecken im Rahmen eines vorübergehenden Aufenthalts.

Die Nutzung kann auch im Rahmen eines

  • vorübergehenden beruflichen Aufenthalts,
  • einer Projekt- oder Remote-Tätigkeit (Workation),
  • eines zeitlich befristeten Übergangsaufenthalts (z. B. im Zusammenhang mit einem Umzug, einer Bau- oder Sanierungsphase)
  • oder zur vorübergehenden Orientierung und vorübergehendem Aufenthalt im Bregenzerwald
    erfolgen, sofern der Aufenthalt zeitlich begrenzt bleibt und kein Wohnsitz oder Lebensmittelpunkt begründet wird.

Ausgeschlossen sind insbesondere:

  • die Begründung eines Haupt- oder Nebenwohnsitzes,
  • die Verlagerung des Lebensmittelpunkts,
  • eine dauerhafte Wohnnutzung,
  • jede Nutzung der Apartments zu betrieblichen oder geschäftlichen Zwecken, insbesondere als Betriebsstätte, mit Kunden- oder Publikumsverkehr oder mit nach außen erkennbarer Geschäftstätigkeit.
  • Untervermietung oder Weitergabe an Dritte

 

  1. Aufenthaltsdauer

Der Mindestaufenthalt beträgt 4 Nächte.

Zusätzlich können – nach individueller Vereinbarung – verlängerte Aufenthalte von mindestens 1 Monat und 3 Monaten zu reduzierten Sonderkonditionen angeboten werden.

Auch bei verlängerten Aufenthalten handelt es sich nicht um ein Mietverhältnis, sondern um eine zeitlich befristete Nutzungsüberlassung im Rahmen der Kurzzeitvermietung.

Ein Anspruch auf Verlängerung oder auf Abschluss eines Anschlussvertrags besteht nicht.

 

  1. Vertragsabschluss und Zahlung

Der Nutzungsvertrag kommt durch schriftliche Bestätigung (auch elektronisch) der Vermieterin zustande.

Vertragspartner kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein.
Bei Buchungen durch Unternehmen ist der jeweilige Nutzer namentlich zu benennen.

Die vereinbarten Entgelte sind gemäß den im Angebot genannten Zahlungsbedingungen zu leisten.
Ortstaxe und Endreinigung werden gesondert ausgewiesen, sofern sie anfallen.

 

  1. Rücktritt / pauschalierter Schadenersatz

Bei Rücktritt vom vereinbarten Aufenthalt gelten folgende pauschalierte Schadenersatzregelungen unter Anrechnung ersparter Aufwendungen:

  • bis 3 Monate vor Beginn des Aufenthalts: kostenfrei
  • bis 1 Monat vor Beginn: 40 % des vereinbarten Entgelts
  • bis 7 Tage vor Beginn: 70 % des vereinbarten Entgelts
  • innerhalb der letzten 7 Tage vor Beginn: 90 % des vereinbarten Entgelts

Ortstaxe und Endreinigung werden nicht verrechnet.

Wird der stornierte Zeitraum ganz oder teilweise weitervergeben, wird der daraus erzielte Erlös angerechnet.

Für verlängerte Aufenthalte zu Sonderkonditionen können abweichende Zahlungs- und Rücktrittsbedingungen vereinbart werden, die im jeweiligen Angebot ausdrücklich ausgewiesen sind.

 

  1. Zustand der Apartments, Haftung der Nutzer und Reinigung

Die Apartments werden in ordnungsgemäßem, gereinigtem und funktionsfähigem Zustand übergeben.

Mängel oder Schäden sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft, mitzuteilen.
Später gemeldete Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn sie bei Übergabe nicht erkennbar waren.

Die Endreinigung umfasst die übliche Reinigung der Wohnung.
Übermäßige Verschmutzungen oder ein darüber hinausgehender Reinigungs- oder Wiederherstellungsaufwand werden nach tatsächlichem Aufwand gesondert verrechnet.

Die Nutzer haften für alle Schäden, die durch sie selbst oder durch mitreisende Personen an den Apartments, der Ausstattung oder dem Inventar verursacht werden.

Für persönliche Gegenstände der Nutzer besteht kein Versicherungsschutz durch die Vermieterin.

Der Verlust von Schlüsseln oder Zugangsmitteln ist unverzüglich zu melden und wird nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.

 

  1. Haftung der Vermieterin

Die Vermieterin haftet ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Keine Haftung besteht insbesondere für:

  • Nutzungsausfälle,
  • entgangene Urlaubsfreuden oder sonstige immaterielle Schäden,
  • Folgeschäden,
  • technische Störungen (z. B. Strom, Wasser, Heizung, Internet),
  • witterungsbedingte oder behördlich angeordnete Einschränkungen der Nutzung.


Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.

  1. Hausordnung

Die Apartments sind Nichtraucherwohnungen.

Gemeinschaftsflächen sind pfleglich zu behandeln.
Die jeweils gültige Hausordnung ist Bestandteil des Nutzungsverhältnisses.

 

  1. Höhere Gewalt und Leistungsunmöglichkeit

Kann die Überlassung der Apartments aus Gründen, die die Vermieterin nicht zu vertreten hat, insbesondere aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, unvorhersehbarer Schäden oder sonstiger Ereignisse, die eine Nutzung unmöglich oder unzumutbar machen, nicht erfolgen, ist die Vermieterin berechtigt, vom Nutzungsvertrag zurückzutreten.

In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Schadenersatz, Ersatzunterkunft oder sonstige Ausgleichsleistungen. Bereits geleistete Zahlungen werden rückerstattet.

Gleiches gilt bei offensichtlichen Doppelbuchungen oder vergleichbaren organisatorischen Gründen, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.

 

  1. Keine Verpflichtung zur Ersatzunterkunft

Bei Unbenutzbarkeit der Apartments aus Gründen, die nicht von der Vermieterin vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, besteht kein Anspruch auf Bereitstellung einer Ersatzunterkunft.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz oder Kostenersatz für anderweitige Unterbringung, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

 

  1. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser Nutzungsbedingungen.

Es gilt österreichisches Recht.

Gerichtsstand ist Bezau, soweit gesetzlich zulässig.

 

  1. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Irmgard Wilms-Haverkamp
Brugg 36
6870 Bezau
info@boutique-apartments-bezau.at